Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die Teilnahme an offenen Trainings des Veranstalters Certified Scrum Trainer© der Scrum Alliance© Christian Zander („Wir“, „Uns“).

Anmeldung & Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch den/die Teilnehmer:in sowie die entsprechende Auftragsannahme durch uns zustande. Die Auftragserteilung muss als Anmeldung schriftlich über das bereitgestellte Online-Anmeldeformular oder per E-Mail erfolgen.

Falls das vorbereitete Online-Anmeldeformular nicht verwendet wird, ist unbedingt die Angabe des Namens der:s Teilnehmer:in und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse erforderlich. Die Anmeldung wird erst durch Bestätigung per E-Mail durch uns rechtsverbindlich.

Sollte das Training bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend. Ohne diese Anmeldebestätigung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Teilnehmer:in und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher MwSt. (zurzeit 19%). Die Teilnahmegebühr beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, den Besuch des Trainings, umfangreiche Trainingsunterlagen, ein gemeinsames Mittagessen und Pausengetränke je Trainingstag.

Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher MwSt. ist mit Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen, jedoch unbedingt vor Beginn des Trainings, ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen werden per Banküberweisung akzeptiert. Wegen des hohen bürokratischen Aufwands werden Bildungsgutscheine unterschiedlicher Einrichtungen von uns derzeit leider nicht angenommen.

Stornierung

Jederzeit kann bei Verhinderung des:r Teilnehmer:in ein:e Ersatzteilnehmer:in benannt werden, der:die stattdessen an dem Training teilnimmt. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten. Erforderlich hierfür ist die vorherige Mitteilung des:r Ersatzteilnehmer:in per E-Mail.

Bei Nichterscheinen oder Abbruch des Trainings sind 100% der jeweiligen Teilnahmegebühr zu zahlen.

Bekanntgabezeitpunkt ist das Eingangsdatum der Stornierung. Abhängig von Bekanntgabezeitpunkt und Trainingsbeginn werden entsprechende Stornokosten berechnet:

  • Bis zu 4 Wochen vor Trainingsbeginn kann kostenfrei storniert werden und es fallen keine Stornokosten an.
  • Bis zu 2 Wochen vor Trainingsbeginn betragen die Stornokosten 50% der Teilnahmegebühr.
  • Weniger als 2 Wochen vor dem Training betragen die Stornokosten 100% der Teilnahmegebühr.

Änderungen

Wir sind berechtigt, unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. Anpassung an den Bildungsbedarf der Teilnehmer:innen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.

Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referent:innen im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Diese Änderungen führen auf Seiten des Vertragspartners weder zu einem Rücktritts- noch einem Minderungsrecht.

Absage

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des/r Referenten/in, wenn diese*r nicht ersetzt werden kann, höhere Gewalt) abzusagen.

Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Insbesondere ist dies auch bei Buchung von Hotels, Flügen oder Bahnreisen zu beachten.

Zertifizierung

Erfolgt die Anmeldung für ein Training mit anschließender Zertifizierung bei der Scrum Alliance® (7327 Church Ranch Blvd. #410, Westminster, CO 80021 USA), so müssen die Teilnehmer:innen ggf. im Anschluss an das Training einen Online-Test bei der Scrum Alliance® absolvieren.

Training und Test sind zwei sich ergänzende Bestandteile der Zertifizierung. Das Training ermöglicht durch intensive, interaktive Arbeit eine Reflexion und tieferes Verständnis. Die vollständige und aktive Teilnahme am Training ist Voraussetzung für die Zulassung zum Test der Scrum Alliance®. Das Bestehen des Tests ist Voraussetzung für die Zertifizierung.

Es besteht insofern kein Anspruch des:r Teilnehmer:in auf Zertifizierung.

Haftung

Die Trainings werden durch die Referent:innen nach bestem Wissen und Kenntnisstand vorbereitet. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch uns zurückzuführen.

Sonstiges

Urheberrecht

Für durch uns und die Referent:innen erstellte urheberrechtsfähige Werke (z.B. Trainingsunterlagen, Präsentationen) – gleich welcher Form – wird dem:r Teilnehmer:in stets nur ein einfaches Nutzungsrecht zu eigenen Zwecken ohne die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder Zugänglichmachung eingeräumt. Die im Rahmen von Trainings ausgehändigten oder zugesandten Trainingsunterlagen – gleich in welcher Form – unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen – auch in Auszügen – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung durch uns und der jeweiligen Referent:innen vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden.

Datenschutz

Bezüglich der weiteren Regelungen, die den Datenschutz sowie die Datensicherung betreffen, wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung verwiesen, welche für den Zweck der Buchung auf dem Computer abgespeichert und/oder ausgedruckt werden kann. Sofern zu einer vollständigen Bearbeitung der Aufträge erforderlich, werden die mit der Auftragserteilung erhobenen Personendaten im Rahmen einer Auftragsdatenvereinbarung gem. §11 BDSG an Erfüllungsgehilfen des Anbieters weitergegeben.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist der jeweilige Veranstaltungsort.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz in Frankfurt. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Fragen?

Bei Fragen wende Dich direkt per E-Mail oder Telefon an uns!

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